Im Rahmen von Projekt 4 gibt es die Möglichkeit, um Ermäßigung für Schulbeiträge anzusuchen.
Wem kann Ermäßigung erteilt werden?
Familien, deren Kind(er) eine (mehrere) Erziehungs- / Bildungseinrichtung(en) der Franziskanerinnen von Vöcklabruck besucht(en), wenn sie sozial bedürftig sind.
Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:
- Familien-Einkommen
- Familiengröße
des Schülers / der Schülerin, seiner / ihrer Eltern / Erziehungsberechtigten (auch Lebensgefährten eines Elternteiles) und ev. der Ehegattin / des Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Was wird gefördert?
Ermäßigungen / Zuschüsse können gewährt werden für
- Beiträge zum Besuch der Schule
Nicht ermäßigt werden:
- Beiträge für Verpflegung / Mittagessen
- Beiträge zur Abdeckung des Sachaufwandes (Regiebeiträge)
Wie ist die Vorgangsweise?
- Antragsformular ausfüllen
(liegt bei allen Leitern / Leiterinnen auf oder hier zum Download ») - Vollständige Nachweise über das gesamte Familieneinkommen beilegen
- (Lohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bezugsbestätigung über Arbeitslosengeld, Notstandsbeihilfe, Karenzgeld, Sozialhilfe, Unterhaltsleistungen, etc.)
- Familiengröße (Anzahl Geschwister, Alter) angeben
- (Anzahl und Alter der Geschwister, für die Familienbeihilfe bezogen wird)
- Antrag und Nachweise bei den jeweiligen Leitern / Leiterinnen bis 15.10. des Schuljahres abgeben
Die Ansuchen werden an die Trägergruppe der Initiative Sprungbrett Bildung weitergegeben.
Die Gewährung einer Ermäßigung erfolgt nach sozialer Bedürftigkeit und liegt im Ermessen der Trägergruppe der Initiative Sprungbrett Bildung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung.
Eine Unterstützung kann nicht gewährt werden, wenn die Angaben und Nachweise, v.a. zu Einkommensverhältnissen und Familiengröße unvollständig oder unrichtig sind.
Ansuchen sind jedes Schuljahr neu zu stellen.