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… Ordensschwestern nicht von Beginn an auf Lebenszeit ihr Gelübde ablegen? Nach der Ausbildungs- und Vorbereitungszeit – dem so genannten Noviziat – legen sie vorerst ein zeitliches Gelübde von zwei, danach von drei Jahren ab. Bei Bedarf kann diese zeitliche Profess noch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Erst danach legen sie die ewige Profess ab.

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