Wenn Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen wollen, sind wir als Empfänger-Organisation verpflichtet, Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum sowie den Spendenbetrag an das Finanzministerium zu übermitteln. Der Ihnen zustehende Betrag wird seit dem 2. Quartal 2018 automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt, woraus sich die entsprechende Steuergutschrift ergibt.
Anonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige Angaben können von uns nicht an die Behörden gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.